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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Torben Koch, Betreiber der AED-Karte, ist bemüht, die AED-Karte im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die gesamte Anwendung: die öffentliche Karte mit der Suche nach dem nächsten AED, das Meldeformular für Hinweise, die installierbare App, das Betreiber-Portal sowie die Bereiche für Kommunen und die zentrale Prüfstelle.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anwendung ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, und EN 301 549) teilweise vereinbar. Die unten genannten Inhalte sind nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei. Eine Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle steht noch aus.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Kartenansicht: Die Standorte auf der Karte lassen sich nur mit Maus oder Touch auswählen, und die Kartenbilder haben keine Textalternative. Alle AEDs des Kartenausschnitts stehen deshalb zusätzlich in der Liste „AEDs im Kartenausschnitt“, mit Adresse, Entfernung, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit, per Tastatur und Screenreader erreichbar. Auf größeren Bildschirmen steht sie neben der Karte, auf dem Smartphone öffnet sie die Schaltfläche „Liste“; der Link „Zur Liste springen“ führt direkt dorthin. Die Liste zeigt höchstens 50 Einträge; weitere erreichen Sie über die Suche oder durch Vergrößern der Karte. Ist der Kartenausschnitt zu groß, steht an ihrer Stelle ein Hinweis zum Vergrößern. Die Kartenübersicht im Bereich für Kommunen hat dieselbe Einschränkung; dort ist die Liste „AED-Standorte“ die Alternative.
  • Sicherheitsprüfung: Das Meldeformular und die Anmeldung im Betreiber-Portal nutzen die Sicherheitsprüfung hCaptcha eines Drittanbieters. Ihre Bedienbarkeit mit assistiven Technologien liegt nicht in unserer Hand. Wenn Sie die Prüfung nicht lösen können, schreiben Sie uns (siehe Feedback); wir nehmen Ihren Hinweis oder Ihre Anmeldung dann auf anderem Weg entgegen.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache: Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (§ 4 BITV 2.0) fehlen noch. Sie werden ergänzt, sobald die betreibende Organisation feststeht.
  • Noch nicht geprüft: Die Bedienung mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver, TalkBack), in den Browsern Safari und Firefox, mit vergrößerten Textabständen und erzwungenen Farben sowie die vollständige Tastaturbedienung der Bereiche für Kommunen und zentrale Prüfstelle sind noch nicht getestet. Bis dahin können dort Fehler auftreten, die wir noch nicht kennen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung an einer Stichprobe aller Seitenbereiche, die sich an den Anforderungen des BITV-Tests orientiert (WCAG 2.1 AA, EN 301 549 Kapitel 9), aber nicht dessen Prüfschritte durchläuft: einer Durchsicht jedes Erfolgskriteriums im Programmcode, Prüfungen der Tastaturbedienung im öffentlichen Bereich und im Betreiber-Portal, automatisierten Prüfungen der Darstellung bei 400 Prozent Vergrößerung, der Seitentitel und der Fehlermeldungen sowie automatisierten Prüfungen mit axe und Lighthouse, die bei jeder Änderung der Anwendung laufen. Die Erklärung wurde zuletzt am 17. Oktober 2026 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen aus einem nicht barrierefreien Inhalt in anderer Form? Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: kontakt@aed-karte.de
Post: Torben Koch, Kesseborn 29, 58730 Fröndenberg

Wir beantworten Ihre Rückmeldung so schnell wie möglich, spätestens innerhalb der Fristen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG stellen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Verfahren ist kostenlos; Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

[Platzhalter: Zuständige Schlichtungsstelle bestätigen, sobald die betreibende Organisation feststeht (Bund oder Land)]